KI in der Unterrichtsvorbereitung: Chancen und rechtliche Herausforderungen

Symbolbild KI Nutzung im Bildungsbereich

Die Nutzung von KI-Tools zur Unterrichtsvorbereitung bietet viele Vorteile, vor allem bei der Individualisierung des Lernprozesses und der Entlastung der Lehrkräfte durch automatisierte Unterstützung. Doch der Einsatz von Technologien wie ChatGPT bringt auch rechtliche Herausforderungen und Pflichten mit sich. In diesem Beitrag erfahren Sie, was Sie über das Hochladen von Material in KI-System im Hinblick auf Urheberrecht und Datenschutz wissen müssen.

Vorteile von KI-Tools im Unterricht

KI-Tools wie ChatGPT unterstützen Lehrkräfte in verschiedenen Bereichen des Unterrichts. Sie können beim Erstellen von Unterrichtsmaterialien und beim Automatisieren von Schülerfeedback helfen sowie kreative Aufgaben wie Schreibübungen entwickeln. Für die Differenzierung von Lerninhalten oder die individuelle Förderung sind sie besonders wertvoll.

Rechtliche Vorgaben: Urheberrecht und Datenschutz 

Trotz dieser Vorteile gibt es klare rechtliche Grenzen, die Lehrkräfte bei der Verwendung von KI-Tools beachten müssen: 

Urheberrecht – Fremdmaterial vs. eigenes Material

Lehrerinnen und Lehrer dürfen nur selbst erstellte Materialien in KI-Systeme hochladen. Die Rechte an fremden Materialien, wie z.B. Verlagsinhalte, dürfen nicht verletzt werden. Ein verbreiteter Irrtum ist, dass der Kauf eines Schulbuches das Recht gibt, dessen Inhalte in eine KI hochzuladen. Das ist jedoch unzulässig, da dies eine „öffentliche Zugänglichmachung“ wäre, die der Zustimmung des Rechteinhabers bedarf​. Dies gilt auch für geschützte KI-Systeme. 

Das Scannen aus Büchern, um das gescannte Material hochzuladen, ist ebenfalls unzulässig. Denn mit dem Buchkauf erwirbt man nur das einfache Nutzungsrecht. Zum Unterrichtsgebrauch gelten außerdem die Regeln der Schulbuchkopie. 

Bei digitalen Verlagsmaterialen müssen die Nutzungsbedingungen des Verlags beachtet werden. In der Regel ist das Einspielen von digitalen Verlagsinhalten nicht gestattet, auch da die Verlage nicht über die entsprechenden Rechte an Drittmaterial verfügen.

Bitte beachten Sie:

Der Upload von urheberrechtlich geschützten Inhalten, wie z.B. Verlagsinhalten, in KI-Systeme ist rechtlich unzulässig und in jedem Fall genehmigungspflichtig.

Datenschutz – Verletzung der Persönlichkeitsrechte durch KI-Systeme

Besonders sensibel ist der Umgang mit personenbezogenen Daten, wie Schülerarbeiten. Diese dürfen nicht in KI-Systeme hochgeladen werden, da dies eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte darstellen würde.

Bitte beachten Sie:

Das Hochladen von Schülermaterial in KI verletzt neben den Urheberrechten auch die Persönlichkeitsrechte von Schülerinnen und Schülern und ist daher verboten.

AGB und Kennzeichnungspflichten 

Lehrkräfte sollten vor dem Einsatz von KI-Tools die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Anbieter sorgfältig lesen. Oft räumen die Nutzerinnen und Nutzer dem Anbieter das Recht ein, hochgeladenes Material weiterzuverarbeiten und möglicherweise anderen zur Verfügung zu stellen. Außerdem ist es wichtig, darauf zu achten, ob eine Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte besteht. 

Fazit und Vorgehen bei der Nutzung von KI-Systemen 

Der Einsatz von KI-Tools wie ChatGPT im Unterricht eröffnet viele didaktische Möglichkeiten, erfordert jedoch eine sorgfältige Berücksichtigung rechtlicher Vorgaben. Lehrkräfte müssen sicherstellen, dass sie urheberrechtliche und datenschutzrechtliche Bestimmungen einhalten und die Konsequenzen des Einsatzes solcher Technologien verstehen. 

Folgende Punkte gibt es beim Einsatz von KI-Tools zu beachten: 

  1. Überlegen Sie zuerst, ob Sie die Urheberrechte an den Inhalten haben, die Sie Hochladen möchten. Handelt es sich beispielsweise um selbst erstellte Zusammenfassungen oder Arbeitsblätter, gibt es keine rechtlichen Einschränkungen. 
  2. Sollten die Inhalte urheberrechtlich geschützt sein, wie das z.B. bei Verlagsinhalten der Fall ist, müssen Sie vor dem Hochladen in ein KI-System eine Genehmigung dafür beim Urheber einholen.  
  3. Prüfen Sie vor der Nutzung eines KI-Tools dessen AGB, um sicherzustellen, dass Sie alle rechtlichen Vorgaben kennen und einhalten können. 
  4. Achten Sie darauf, durch das Hochladen von Inhalten keine Persönlichkeitsrechte zu verletzen. 
  5. Bedenken Sie: Als Uploader übertragen Sie in der Regel dem KI-Anbieter das Recht, das im Prompt enthaltene Material zu verarbeiten und auch anderen Nutzerinnen und Nutzern zur Verfügung zu stellen. 

KI für die Unterrichtsvorbereitung – Beispiele aus der Praxis

1. Ein Lehrer möchte ein Arbeitsblatt erstellen und lädt dazu eine gescannte Seite aus einem Lehrwerk als Prompt hoch.

Darf er das?

NEIN, da er nicht über die entsprechenden Rechte an dem Material verfügt.

2. Eine Lehrerin kopiert aus digitalen Lehrermaterialen eine Aufgabe in die KI-Software und lässt daraus Aufgaben für unterschiedliche Niveaustufen erstellen.

Darf sie das?

In der Regeln NEIN, es hängt jedoch von den Nutzungsbedingungen der Lehrermaterialien ab.

3. Ein Lehrer hat eine Aufgabe selbst erstellt und möchte nun dazu Aufgaben mit verschiedenen Niveaustufen erstellen lassen. Er lädt dafür die Aufgabe in ein KI-System hoch.

Darf er das?

JA, da die Grundlage eigenes Material des Lehrers ist.

4. Eine Lehrerin lässt sich einen Stoffverteilungsplan auf Basis des Lehrplans erstellen.

Darf sie das?

JA, da die Grundlage frei verfügbares Material ist, das nicht urheberrechtlich geschützt ist.

5. Ein Lehrer lädt eine Schülerarbeit hoch, um diese von einem KI-System bewerten zu lassen.

Darf er das?

NEIN, da auch Schülermaterial urheberrechtlich geschützt ist und der Lehrer die Persönlichkeitsrechte des Schülers verletzt.

6. Eine Lehrerin möchte sich von der KI eine Musterlösung zu zentral gestellten Prüfungen erstellen lassen und lädt dazu Angaben sowie in der Prüfung verwendetes Fremdmaterial in ein KI-System.

Darf sie das?

NEIN, da es sich um urheberrechtlich geschütztes Material handelt.

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