Editorial Policy

Die unternehmens­internen Richtlinien zur Veröffentlichung von Inhalten

Was bedeutet die Editorial Policy für Sie?

Im Folgenden möchten wir zu jedem der vier Grundsätze exemplarisch einige Aspekte nennen, die für Sie bei der Erstellung von Inhalten relevant sein könnten.


Zu Grundsatz 1: Wahrung von Grundrechten/Antidiskriminierung

Grundrechte zu wahren und vor Diskriminierung zu schützen, bedeutet unter anderem …
  • eine gerechte und vorurteilsfreie Sprache zu gebrauchen (auch in Bezug auf die Bildsprache).
  • stereotype Darstellungen und Klischees zu vermeiden.
  • in Bezug auf Inhalt und Sprache auf eine altersangemessene Darstellung zu achten.
Beispiel für gendergerechte Sprache:

Es sollte nicht ausschließlich die männliche Form eines Begriffs verwendet werden (z. B. „die Schüler“, „die Dozenten“), wenn eigentlich Männer und Frauen gemeint sind. Damit die Geschlechter gleichberechtigt repräsentiert werden, ist es besser, auf Paarformen (z. B. „die Schülerinnen und Schüler“, verkürzt: „die Schüler*innen“) oder geschlechtsneutrale Begriffe (z. B. „die Klasse“, „die Studierenden“, „die Lehrkräfte“) zurückzugreifen.

Beispiel für die Vermeidung von Stereotypen:

In Texten und Übungsaufgaben sollte nicht der Eindruck entstehen, alle Jungen interessierten sich ausschließlich für Technik/Naturwissenschaften/Fußball, während alle Mädchen sich ausschließlich für Sprachen/Soziales/Pferde etc. begeistern. Vielmehr sollten die dargestellten Jugendlichen unabhängig von ihrem Geschlecht ein möglichst breites Spektrum an Interessen repräsentieren.

Beispiel für altersangemessene Inhalte:

Bei Darstellungen von Gewalt muss im Vorfeld geprüft werden, ob die Lernenden entsprechend ihren Kenntnissen sowie ihrem Reifegrad und ihrem Urteilsvermögen mit dem gewählten Material umgehen können.

Beispiel für altersangemessene Sprache:

Bei der Anrede gilt innerhalb unserer Produkte der Grundsatz, Schülerinnen und Schüler ab der 10. Klasse zu siezen. Je nach Intention bei der Anrede oder den Gepflogenheiten an einer bestimmten Schulart kann auch das persönliche Du den Vorzug erhalten.


Zu Grundsatz 2: Verpflichtung zu Diversität und Inklusion

Diversität abzubilden und Inklusion zu fördern, bedeutet unter anderem …
  • einen Querschnitt der Gesellschaft abzubilden.
  • verschiedene Lebensrealitäten in unseren Produkten widerzuspiegeln.
Beispiel für die Abbildung gesellschaftlicher Vielfalt:

Texte und Abbildungen sollen so gewählt werden, dass sich Menschen unterschiedlicher Herkunft, Religion, Hautfarbe oder sozialer Schicht sowie Menschen mit Behinderung darin wiederfinden.

Beispiel für die Abbildung verschiedener Lebenswirklichkeiten:

Um verschiedene Formen des Zusammenlebens zu berücksichtigen, sollten neben der klassischen Kernfamilie auch andere Familienmodelle abgebildet werden (z. B. Alleinerziehende/Geschiedene, Patchwork-Familien, Regenbogenfamilien).


Zu Grundsatz 3: Darstellung von auf Fakten basierenden Inhalten

Inhalte darzustellen, die auf Fakten und Tatsachen beruhen, bedeutet unter anderem …
  • mit belastbaren Quellen zu arbeiten und insbesondere Informationen aus dem Internet sorgfältig zu prüfen.
  • auf einen unvoreingenommenen und unparteiischen Blick zu achten.
  • sich auf eine allgemein anerkannte wissenschaftliche Lehrmeinung zu stützen.
  • bei kontroversen Themen verschiedene Aspekte gegensätzlicher Positionen widerzuspiegeln, um somit ein umfassendes Gesamtbild zu erzielen.
Beispiel zur Verwendung belastbarer Quellen:

Internetforen, User-Kommentare o. Ä. sind als Quellen ungeeignet. Die zitierten Fakten sollten stattdessen von seriösen Nachrichtenagenturen/Verlagen/Medienanstalten stammen, die Informationen vor der Veröffentlichung auf Echtheit und Richtigkeit prüfen.


Zu Grundsatz 4: Sicherstellen der rechtlichen und moralischen Integrität der Inhalte

Inhalte zu veröffentlichen, die sowohl in rechtlicher als auch in ethischer Hinsicht über alle Zweifel erhaben sind, bedeutet unter anderem …
  • nicht gegen geltendes Recht zu verstoßen.
  • auf Beispiele zu verzichten, die den Moralvorstellungen einer signifikanten Gruppe von potenziellen Leserinnen und Lesern widersprechen („Moralischer Kompass“).
Beispiel zum Datenschutz / Persönlichkeitsrecht:

Es sollten (z. B. in Übungsaufgaben) keine realen Namen oder Fotos von Privatpersonen verwendet werden, wenn diese nicht ausdrücklich zugestimmt haben.

Beispiel zur Vermeidung unerlaubter Werbung:

Unsere Produkte dürfen keine versteckte Werbung enthalten. Beispielsweise ist ein (einseitiges) Anpreisen von speziellen Getränkeherstellern, Freizeitunternehmen etc. unangemessen.

Beispiel zum Tierschutz:

Zu vermeiden sind beispielsweise Darstellungen, die dem Gedanken des Tierschutzes widersprechen, sofern diese nicht problematisiert werden.

Beispiel zur Werteerziehung:

Eine unreflektierte Wiedergabe von moralisch fragwürdigen Verhaltensweisen bei Kindern und Erwachsenen, z. B. fehlende Rücksichtnahme gegenüber anderen, widerspricht unseren Grundsätzen.